Der Heimbeirat setzt sich als Mitbestimmungsorgan für die Belange der Bewohner ein. Er wird im zweijährigen Rhythmus gewählt.
Der Heimbeirat besteht aus 5 Mitgliedern. Davon sind vier Personen Heimbewohner*innen und eine ehrenamtlich tätige Person.
Regelmäßige Treffen fördern den Austausch mit der Einrichtungsleitung.